Export in die Schweiz
Wir bieten Ihnen drei entscheidende Vorteile auf der Suche nach Ihrem VW T5 oder VW T6 Wunschwagen, egal ob als Neuwagen oder Occasion:
- Keine Wartezeit – Sofort lieferbare Fahrzeuge mit gehobenen Ausstattungen
- Deutlicher Preisvorteil zu Ihren Gunsten – Kauf zum Netto-Exportpreis
- Kompetente Beratung – zuverlässige und schnelle Abwicklung von A bis Z
Sanktionssteuer gilt nicht für Wohnmobile und Gebrauchtwagen
Sie haben es sicherlich schon gehört. Der Schweizer Autofahrer wird wieder einmal kräftig zur Kasse gebeten. Ab dem 01.Juli 2012 trat die neue CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen in Kraft.
Achtung! Diese Steuer gilt nicht für Gebrauchtwagen die schon mindestens 6 Monate in einem europäischen Land im Verkehr waren. Diese Steuer gilt auch nicht für Wohnmobile und nicht für Nutzfahrzeuge. Also für den VW T5 + T6 California und VW T5 + T6 Transporter zahlen Sie keine zusätzliche Sanktionssteuer, egal ob neu oder gebraucht!
Um was geht es? Die Schweiz wird sich im neuen CO2-Gesetz verpflichten, Ihre CO2-Emissionen bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Da eine freiwillige Zielvereinbarung nicht den gewünschten Erfolg brachte, wird es nun beim Kauf von Neuwagen in der Regel teurer und eine kräftige Sanktions Steuer fällig.
Das im März 2011 vom Parlament beschlossene Gesetz wird nun ab dem 01. Juli 2012 umgesetzt. Abhängig vom CO2-Wert und dem Leergewicht des Neuwagen wird nach einer Formel die neue Sanktions Steuer berechnet. Dabei ist eine Übergangsphase bis 2015 vorgesehen. Für 2012 wird die allfällige Sanktion mit 65% multipliziert. Das heißt in Zahlen ausgedrückt: für einen VW T5 Multivan 2.0 BiTDI DSG 4MOTION sind das ab dem 01. Juli 2012 mehr als € 5.000 und im Jahre 2015 dann schon fast € 9.000.
Weitere Informationen zur dieser Thematik samt der Berechnungs Formel finden Sie im Link links.
Wir haben zu diesem neuen Gesetz und vor allem zu der Höhe der Straf- sprich Sanktions Steuer unsere eigene Meinung. Wir wollen aber hier nicht weiter Stimmung machen. Wichtiger ist uns, Sie beim Kauf Ihres VW T6 Neuwagen mit Preisvorteil weiterhin zu unterstützen.
Wichtig für Sie ist zunächst, dass die Vorschriften nur für Neuwagen gelten, welche ab dem 1. Juli 2012 erstmals in der Schweiz in Verkehr gesetzt werden. Das heißt konkret, wenn Sie Ihren VW T5 Multivan Neuwagen noch bis zum 30.06.2012 kaufen und in der Schweiz zulassen, zahlen Sie keine Sanktions Steuer und sparen mehr als € 5.000!
Lieber VW Bus Freund aus der Schweiz, sprechen Sie uns bitte an. Wir sind auf kurzfristige Anfragen aus der Schweiz eingestellt und können Ihnen einen aktuellen Bestand von SOFORT lieferbaren, hochwertigen VW T5 + T6 Multivan Modellen anbieten, so dass Sie kurzfristig, ohne die üblich lange Wartezeit, in den Genuss Ihres Wunschwagens kommen.
Wie Sie bis zu 80% der CO2 Abgabe sparen
Der Direktimport lohnt sich trotz CO2 Abgabe noch immer! Durch einen ausgleichenden Handel mit Emissionswerten, haben Sie die Möglichkeit bis zu 80% der CO2-Steuer zu sparen.
Die Abwicklung und die Abgaben-Gutschrift erfolgt sehr einfach über darauf spezialisierte Dienstleister wie die „» CO2 Börse“ in Winterthur.
Wie erfolgen Kaufabwicklung und Bezahlung?
Zur schnellen Orientierung hier der sehr einfache Sofortkauf Ihres Fahrzeuges in 5 Schritten:
- Sie wählen Ihren Wunschwagen aus unseren Bestandslisten und werden dabei telefonisch umfangreich beraten oder vereinbaren einen Besichtigungstermin vor Ort bei uns in HH-Norderstedt (ca. 10 Minuten vom Flughafen Hamburg).
- Sie erhalten von uns ein detailliertes, schriftliches Angebot wie besprochen. Wenn alles zur Ihrer Zufriedenheit stimmt bestellen Sie das Fahrzeug.
- Nach Eingang einer kleinen Anzahlung in Höhe von 5% des Kaufpreises bereiten wir den Export und die Übergabe des Fahrzeuges samt aller notwendigen Ausfuhrpapiere für den Kauf zum Netto-Exportpreis vor und beantragen bei Bedarf die Überführungs-Kennzeichen.
- Die Bezahlung erfolgt entweder vor Abholung per Überweisung auf unser Konto bei der Deutschen Bank oder bei Übergabe des Fahrzeuges in bar.
- Nun ist es soweit. Die Abholung Ihres neuen „Schmuckstücks“ erfolgt nach Absprache durch Sie persönlich, durch einen beauftragten Fahrer, oder die Spedition liefert Ihr neues Fahrzeug direkt vor Ihre Haustür.
Beispielrechnung:
Normaler Kaufpreis brutto inklusiv Mehrwersteuer € 66.950
abzüglich Gutschrift der enthaltenen 19% Steuer € 10.690
Sie zahlen den netto Export-Kaufpreis in Höhe von € 56.260
Da Sie die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% nicht bezahlen müssen und in der Schweiz nur 8% Mehrwertsteuer bezahlen, ergibt sich schon daraus ein sehr schöner finanzieller Vorteil zu Ihren Gunsten.
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Abholung oder Überführung – wie kommt der Wagen in die Schweiz?
Zur Überführung kann das Fahrzeug auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen werden. Die Kennzeichen sind bei jeder Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) in Deutschland erhältlich. Voraussetzung ist der Nachweis einer speziellen Kurzhaftpflichtversicherung, die wir für Sie beantragen.
Die für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung notwendige, zollamtliche Ausfuhrbestätigung wird vom letzten Zollamt der EU (EU-Ausgangszollstelle) nur dann erteilt, wenn das Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen ausgeführt wird. Zusätzlich muss der Internationale Zulassungsschein vorgelegt werden. Diesen kann die Zulassungsstelle bei Beantragung des Kennzeichens mit ausstellen.
Möglich ist auch die Überführung auf einem Anhänger oder per Spedition, für die das Fahrzeug nicht zugelassen sein muss.
Sämtliche notwendigen Papiere, Kennzeichen, Versicherungen und behördlichen Auflagen für die Überführung werden von uns für Sie vorbereitet und erledigt. Egal ob Sie Ihr neues „Schmuckstück“ selbst abholen möchten, einen Fahrer beauftragen oder das Fahrzeug per Spedition geliefert wird. In jedem Fall bereiten wir für die Überführung komplett alles so vor, dass Ihr Van schnell und vor allem sicher bei Ihnen zu Hause ankommt. Sie als unser Kunde brauchen sich um nichts kümmern und bekommen bei Übergabe alle notwendigen Unterlagen und Überführungskennzeichen fix und fertig ausgehändigt.
Ausfuhr aus Deutschland – was ist zu tun?
Grundsätzlich muss bei der Ausfuhr von Fahrzeugen eine Ausfuhranmeldung gemacht werden.
Bei einem Fahrzeugwert von maximal 1.000 Euro und einem Gewicht bis 1.000 kg kann die Ausfuhranmeldung mündlich beim Grenzzollamt erfolgen (EU-Ausgangszollstelle).
Wird die Wert- oder Gewichtsgrenze überschritten, muss die Erklärung elektronisch erfolgen – www.zoll.de / Internetzollanmeldung/ Internet-Ausfuhranmeldung. Das Ausfüllen des Formulars ist für Laien schwierig. So ist es in vielen Fällen hilfreich und einfacher, wenn die Ausfuhranmeldung über eine Spedition, einen Zollagenten oder dem Fahrzeughändler abgewickelt wird.
Hat das Fahrzeug einen Wert von 3.000 Euro und mehr, muss die Ausfuhranmeldung schon beim Binnenzollamt (Ausfuhrzollstelle) am Kaufort geschehen.
Auch wenn bei einem Fahrzeugwert von weniger als 3.000 Euro die Ausfuhranmeldung noch beim Grenzzollamt erledigt werden kann, ist es empfehlenswert sich mit dem Binnenzollamt in Verbindung zu setzen, um spätere Probleme an der Grenze zu vermeiden.
Beim Verlassen der EU muss die Ausfuhranmeldung bei der EU-Ausgangszollstelle, z.B. einem deutschen oder österreichischen Zollamt, vorgelegt und abgestempelt werden.
Das hört sich für Sie vielleicht etwas kompliziert an. Machen Sie sich da aber bitte keine Sorgen. Alles was Sie für den reibungslosen PKW-Kauf zum Netto-Exportpreis benötigen, wird von uns für sie vorbereitet. Da wir seit vielen Jahren intensiv mit unserer deutschen Zollstelle zusammenarbeiten, erhalten Sie die notwendigen Ausfuhrpapiere selbstverständlich auf dem neusten Stand der Gesetzgebung. Sämtliche notwendigen Unterlagen für einen steuerfreien Einkauf in Deutschland und die reibungslose Einfuhr in die Schweiz werden Ihnen mit dem Fahrzeug übergeben.
Einfuhr in die Schweiz – wie läuft das genau?
Bei Grenzübertritt muss ein Fahrzeug unaufgefordert beim schweizerischen Zollamt zur Einfuhr angemeldet und verzollt werden. Wenn der Einführer die Einfuhrabgaben nicht gleich an der Grenze, sondern lieber bei einem Binnenzollamt entrichten möchte, stellt das Grenzzollamt einen 2 Tage gültigen „Vormerkschein“ aus. Die Öffnungszeiten der Zollstellen sind zu beachten.
Den Link zu den Öffnungszeiten und Adressen der Schweizer Zolldienststellen finden Sie in der linke Marginalspalte auf dieser Seite.
Die Einfuhrabgaben setzen sich zusammen aus dem Einfuhrzoll plus 4% Automobilsteuer und 8% Mehrwertsteuer. Der Zollsatz beträgt für PKW (abhängig vom Hubraum und Leergewicht) zwischen 12 und 15 CHF pro 100 kg Leergewicht. Für Motorräder sind 37 CHF pro 100 kg Leergewicht (unabhängig vom Hubraum) zu zahlen.
Die Gebühren für die Abwicklung des Zollvorgangs betragen ca. 30 CHF.
Wenn das Fahrzeug in einem EU-Land produziert wurde, muss in der Schweiz kein Einfuhrzoll, sondern nur die Automobil- und Mehrwertsteuer gezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Herkunft des Fahrzeugs durch einen Präferenznachweis (z.B. eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) belegt wird. Das Formblatt ist bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) erhältlich.
Unter Vorlage der Lieferantenerklärung vom Hersteller muss dieses Dokument dann von der deutschen Zollbehörde abgestempelt werden. Letzteres ist zwingend notwendig, damit die EUR.1 von der schweizerischen Zollbehörde anerkannt wird.
Neben den fertig ausgefüllten Ausfuhrpapieren erhalten Sie mit Übergabe des Fahrzeuges von uns natürlich auch die vom deutschen Zoll abgestempelte sogenannte „Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1“. Sie brauchen sich nicht darum kümmern. Damit sind Sie also vom Einfuhrzoll in der Schweiz befreit.
Zulassung in der Schweiz – was kommt auf mich zu?
Bei der Zulassung des Fahrzeuges muss durch die nun vorliegenden Papiere nachgewiesen werden, dass es ordnungsgemäß in die Schweiz eingeführt und die Einfuhrabgaben bezahlt wurden.
Die Schweiz hat 1995 die in der EU geltenden technischen Vorschriften für PKW übernommen. Entsprechend gelten die strengen Abgasvorschriften der EU auch in der Schweiz. Auch für Motorräder gibt es einheitliche EU-Standards. Inzwischen existiert für jedes Fahrzeug, welches innerhalb der EU verkauft wird, auch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
Die „EG-Übereinstimmungsbescheinigung“ ist eine in allen Ländern der EU geltende Betriebserlaubnis, die seit 1997 für alle Neuwagen die nationale Betriebserlaubnis ersetzt und für alle seitdem auf dem Markt befindlichen Modelle vorliegt. Populärere Bezeichnungen sind CoC (Certificate of Conformity), EU-Typgenehmigung oder EU-Zertifikat. Sollte die CoC nicht auffindbar sein, müsste sie beim Hersteller oder Generalimporteur angefordert werden.
Ein Fahrzeug mit EG-Übereinstimmungsbescheinigung kann direkt bei der technischen Prüfstelle zur „Motorfahrzeugkontrolle“ vorgeführt werden.
Für Fahrzeuge ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung muss die Befreiung von der Typgenehmigung beantragt oder das Fahrzeug entsprechend umgerüstet werden. Weitere Informationen dazu sind bei der technischen Prüfstelle „Motorfahrzeugkontrolle“ erhältlich.
Die Ausstellung des schweizerischen Fahrzeugausweises (entspricht unserer Zulassungsbescheinigung) kostet – je nach Kanton – zwischen 30 und 140 CHF.
Wie oben beschrieben benötigen Sie für die Zulassung Ihres neuen, importierten Fahrzeuges das vom Hersteller (also z.B. der VW-AG) ausgestellte Datenblatt. Dieses sogenannte CoC-Papier bekommen Sie zusammen mit dem Fahrzeug und den Ausfuhrpapieren von uns ausgehändigt, so dass Sie Ihr „Schmuckstück“ nun sehr schnell in der Schweiz anmelden können.
Herzlichen Glückwunsch. Nun ist es geschafft und Sie haben Ihren vielleicht ersten Wagen erfolgreich in die Schweiz importiert. Sie werden bestätigen: es war gar nicht so kompliziert und hat letztendlich sogar Spaß gemacht.
Und überhaupt – was habe ich für Garantien?
Natürlich gilt auch für Ihren aus Deutschland importierten Neuwagen die 2 jährige VW Neuwagen-Werksgarantie. Die Garantiebestimmungen für Neuwagen sind seit einigen Jahren europaweit identisch. Wer ein Neufahrzeug bei einem offiziellen Werkshändler im EU-Ausland kauft, erwirbt damit den gleichen Garantieanspruch wie bei einem Kauf in der Schweiz. Garantieleistungen wie auch Inspektionen etc. können demnach ohne Probleme bei jedem Schweizer Markenhändler durchgeführt werden.
Nach Ablauf der VW Neuwagengarantie in 2 Jahren bieten wir Ihnen zusätzlich die Option auf den Abschluss einer Neuwagen Anschluss Garantie für weitere 2 Jahre ohne Kilometerbegrenzung. Dazu kontaktieren Sie uns bitte spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Garantiezeit.
Bei Gebrauchtwagen bieten wir Ihnen eine entsprechende zum Fahrzeugtyp passende Gebrauchtwagen Garantieversicherung für 1 oder wenn Sie möchten auch für 2 Jahre.
Unser Wunsch ist, dass Sie als Vomberg Kunde von unserer langjährigen Erfahrung in der Automobilbranche profitieren. Sie sollen für Ihr Geld ein überdurchschnittliches gepflegtes und attraktives Fahrzeug erhalten, an dem Sie noch lange Jahre Freude haben.
Der Markt ist für Laien oftmals schwer einzuschätzen, und es kommt nicht selten zu bösen Überraschungen. Für Sie als Kunde bleibt beim Fahrzeugkauf oftmals ein ungutes Gefühl, da die Risiken für Sie schwer zu überblicken sind.
Diese Risiken möchten wir Ihnen mit unserer über 30ig jährigen Branchenerfahrung nehmen und bieten Ihnen in der Gesamtabwicklung Ihres Fahrzeugkaufs ein sehr umfangreiches Garantiepaket. Und – wenn Sie dann, werter Interessent, letztendlich zufrieden sind und uns vielleicht in Ihrem Bekanntenkreis weiterempfehlen. Dann, ja und nur dann, sind auch wir zufrieden.